Haus- & Badeordnung

Die nachfolgende Haus- und Badeordnung gilt für das Hallenbad Hünfeld, betrieben durch die Stadtwerke Hünfeld GmbH, Lindenstr. 8, 36088 Hünfeld (Betreiber)

I) Allgemeines

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades einschließlich des Einganges und der Außenanlagen.
  2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten des Bades erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Badebetrieb an.
  3. Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
  4. Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  5. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude einschließlich der Cafeteria verboten.
  6. Behälter aus Glas, Porzellan o.ä. dürfen in das Hallenbad nicht mitgebracht werden.
  7. Die kommerzielle Anlieferung von Waren aller Art in das Hallenbad ist nicht erlaubt bzw. bedarf der vorherigen Genehmigung des Betreibers.
  8. Das Personal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- u. Badeordnung verstoßen oder die Ordnung und Sicherheit in anderer Weise gefährden, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld
  9. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
  10. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Fernsehgeräte o.ä. zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.
  11. Das Fotografieren oder Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist verboten. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren oder Filmen der vorherigen Genehmigung des Betreibers.

II) Öffnungszeiten und Zutritt

  1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
  2. Die Badezeit beträgt einschließlich Aus- und Ankleiden 120 Minuten jedoch nicht über die Öffnungszeiten hinaus.
  3. Der Zutritt zum Bad ist nur bis eine Stunde vor Ende der Öffnungszeiten möglich (Kassenschluss).
  4. Badegäste müssen die Schwimmbecken, unabhängig vom Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte, spätestens 20 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit verlassen.
  5. Der Betreiber kann die Benutzung des Bades oder von Teilbereichen, z.B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.
  6. Vom Zutritt ausgeschlossen oder des Bades verwiesen werden können insbesondere:
    1. Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen;
    2. Personen, die Tiere mit sich führen;
    3. Personen die an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetz (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder Wunden bzw. Hautausschlägen leiden;
    4. Personen, die das Bad zu gewerblichen Zwecken aller Art oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen. Die kommerzielle Anlieferung von Waren aller Art auf das Gelände des Bades bedarf der vorherigen Genehmigung des Betreibers.
    5. Personen, gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wurde.
  7. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können oder an anderen ernsthaften Erkrankungen leiden, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
  8. Kinder unter sieben Jahren ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.
  9. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die entsprechende Leistung sein. Diese ist während des gesamten Besuches aufzubewahren und dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Die jeweils gültige Entgeltordnung ist Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.
  10. Gelöste Eintrittskarten sind nicht übertragbar und werden nicht zurückgenommen. Entgelte und Gebühren werden nicht zurückbezahlt. Mit dem Verlassen des Bades verlieren Eintrittskarten ihre Gültigkeit.

III) Haftung

  1. Die Badegäste benutzen das Hallenbad einschließlich seiner Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften, außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  2. Die Aufsichts- und Beobachtungspflicht über Teilnehmer von geschlossenen Übungsgruppen (Vereine, Schulklassen, Schwimm- und Tauchkurse o.ä.) liegt während deren Durchführung alleine bei den jeweiligen Übungsleitern dieser Gruppen.
  3. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschranks werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung der Garderobenschränke diese zu verschließen, den sicheren Verschluss zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. Die Schränke sind nicht für die Aufnahme von Wertgegenständen aller Art geeignet.
  5. Bei Verlust der Zugangsberechtigung, des Garderobenschrankschlüssels oder Datenträgern des Zahlungssystems ist dem Betreiber der entstandene Schaden zu erstatten. Die jeweils zu zahlenden Beträge werden dem Badegast im Einzelfall in Rechnung gestellt.

IV) Benutzung des Schwimmbades

  1. Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung (Duschen) vorgenommen werden.
  2. Barfußbereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten werden.
  3. Die Benutzung der Sprunganlagen ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist und dass immer nur eine Person das Sprungbrett betritt. Das Unterschwimmen der Sprunganlagen sowie der Aufenthalt im Einsprungbereich ist verboten.
  4. Schränke, die nach Ende der Öffnungszeiten noch verschlossen sind, werden vom Personal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.
  5. Seitliches Einspringen sowie das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.
  6. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Tauchgeräte) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
  7. Ballspiele dürfen nur im Nichtschwimmerbecken ausgeübt werden. Jede Gefährdung und Belästigung anderer Badegäste ist auszuschließen.
  8. Speisen und Getränke dürfen in der Schwimmhalle nicht verzehrt werden.
  9. Nichtschwimmer und ungeübte Schwimmer dürfen ausschließlich das Nichtschwimmer- sowie das Planschbecken benutzen. Zu Lehrzwecken ist unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines rettungsfähigen Schwimmlehrers auch die Nutzung des Schwimmbeckens erlaubt.
  10. Der Aufenthalt in der Schwimmhalle ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.

V) Ausnahmen und Besondere Besuchergruppen

Eine Nutzung des Hallenbades durch Übungsgruppen, Schulklassen oder Vereine ist nur nach vorheriger Genehmigung möglich. Auch für diese Gruppen sind die Anordnungen dieser Haus- und Badeordnung sowie die Anweisungen des Personals zu jeder Zeit verbindlich.

VI) Gäste des Konrad-Zuse-Hotels und des Wellnessbereichs

  1. Für Gäste dieser Einrichtungen gilt die Haus- und Badeordnung entsprechend. Während der regulären Öffnungszeiten können Gäste die gesamte Einrichtung des Hallenbades nutzen.
  2. Nach Ende der regulären Badezeiten steht ausschließlich das abgetrennte Nichtschwimmerbecken zur Verfügung. In diesem Fall kommt kein Nutzungsvertrag mit dem Betreiber zu Stande und es wird seitens des Betreibers insbesondere kein Aufsichtspersonal gestellt. Vertragspartner ist ausschließlich der jeweilige Betreiber des Hotels bzw. Wellnessbereichs.

VII) Sonstiges

  1. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonalbzw. die Geschäftsleitung entgegen.
  2. Sollte eine der vorstehenden Regelungen mit dem Gesetz nicht vereinbar sein, so bleiben die anderen Regelungen weiterbestehen.

VIII) Inkrafttreten

Diese Haus- und Badeordnung tritt am 09.09.2020 in Kraft.
Stadtwerke Hünfeld GmbH

S. Schubert G. Biensack
Geschäftsführung