Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus und Badeordnung des Hallenbades Hünfeld vom 14.09.2020 und ist verbindlich.
Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus-und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte, insbesondere auch solche Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Onlineticketshops, ein.
Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutzschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.

Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt.
Die zulässige Besucherzahl wird sowohl hinsichtlich des Zutritts insgesamt als auch hinsichtlich der Nutzung der Schwimmbecken zahlenmäßig begrenzt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden.
Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.



§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

  1.    Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
  2.    Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung der Becken.
  3.    Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. im Eingangsbereich sind zu beachten.
  4.    Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen oder Baden unverzüglich.
  5.    Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür und auf dem Parkplatz.
  6.    Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
  7.    Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.

§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen

  1.    Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch den Corona-Virus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
  2.    Derzeit wird ein Negativnachweis im Sinne von § 3 Coronavirus-Schutzverordnung vorausgesetzt. Zum Betreten des Hallenbades ist daher der Nachweis über vollständigen Impfschutz,
    ausgeheilte Erkrankung oder ein aktuell negatives Testergebnis erforderlich, welches in geeigneter Form mitzuführen und auf Verlangen auch vorzuweisen ist. Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
  3.    Nutzen Sie die Handdesinfektionsstation im Eingangsbereich.
  4.    Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette). 
  5.    Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife.
    Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen sowie grundsätzlich vom Eingangsbereich bis zum Umkleideschrank und umgekehrt sowie in Gedrängesituationen getragen werden.
  6. Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen sowie grundsätzlich vom Eingangsbereich bis zum Umkleideschrank und umgekehrt sowie in Gedrängesituationen getragen werden.

§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung

  1.    Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein.
  2.    WC-Bereiche dürfen nur von maximal zwei Personen betreten werden.
  3.    In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
  4.    In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.
  5.    Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils ganz rechts auf der Bahn geschwommen werden. Am Ende der Bahn ist nach dem Richtungswechsel auf der dann entgegengesetzten Seite erneut rechts zu schwimmen (Kreisverkehr).
  6.    Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
  7.    Das Lehrschwimmbecken darf nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln durch maximal 15 Personen gleichzeitig genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.
  8.    Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite zum Ausweichen.
  9.    Vermeiden Sie an Engstellen (Duschräume, Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie gegebenenfalls, bis der Weg frei ist.
  10.   Halten Sie sich an die Wegeregelungen  (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.
  11.   Im Rahmen in Vorfeld zu beantragender Gruppenangebote obliegt die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln auch dem jeweiligen Veranstalter. Dieser hat dem Betreiber ein eigenes Hygienekonzept nachzuweisen.

§ 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Buchung von Schwimmbadeintritten über den eingerichteten Onlineshop

  1.    Anbieter des Schwimmbadnutzungsvertrages ist der Badbetreiber i.S.d. Haus- und Badeordnung.
  2.    Die Ticketvergabe und damit der Schwimmbadeintritt erfolgt derzeit ausschließlich über den Onlineshop. Außerhalb dieses Verfahrens erworbene Tickets können bis auf Weiteres nicht verwendet werden. Die Ticketbestellung muss alle abgefragten Pflichtangaben zutreffend und alle notwendigen Bestätigungen vollständig enthalten. Ggf. ist die Einrichtung eines Kundenkontos erforderlich. Die Ticketvergabe erfolgt in zeitlicher Reihenfolge der eingehenden Anfragen.
  3.    Elektronische Tickets können nur für ein bestimmtes Zeitfenster erworben werden. Die jeweils verfügbaren Zeitfenster sind im Onlineshop ersichtlich. Pro Nutzer kann dabei nur ein Ticket für ein Zeitfenster pro Nutzungstag erworben werden. Der Einlass ist mit diesem Ticket dann auch nur für das jeweils gebuchte Zeitfenster möglich.
  4.    Der Schwimmbadnutzungsvertrag kommt erst mit Bestätigung des Betreibers zu Stande. Der jeweils zu entrichtende Betrag ist dem Onlineshop zu entnehmen und wird sofort fällig.
  5.    Beim Eintritt in das Bad muss der übersandte QR-Code entweder elektronisch gespeichert oder in ausgedruckter Form vorgezeigt und eingescannt werden. Ohne Verwendung des QR-Codes wird der Zutritt zum Bad nicht gewährt.
  6.    Der Eintritt ist nur für das jeweils gebuchte Zeitfenster möglich, soweit dieses nicht auf Grund einer außerplanmäßigen Schließung nicht zur Verfügung steht. Eine solche kommt insbesondere in Fällen höherer Gewalt oder einer behördlich angeordneten Schließung im Rahmen der Gesundheitsfürsorge in Betracht. Der Betreiber weist im Rahmen seiner Möglichkeiten möglichst frühzeitig auf eine solche Schließung hin. In diesen Fällen wird dem Nutzer der gezahlte Ticketpreis erstattet.
  7.    Mit Verstreichen des gebuchten Zeitfensters verliert das gebuchte Ticket seine Gültigkeit. Eine Erstattung erfolgt nicht.
  8.    Die Badezeit ist jeweils begrenzt auf die Dauer des gebuchten Zeitfensters. Sie beträgt jedoch maximal 120 Minuten inklusive der Zeit für das Aus- und Ankleiden.
  9.    Im Rahmen der Bestellung über den Onlineshop steht dem Nutzer gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kein Widerrufsrecht zu, da der Schwimmbadnutzungsvertrag und das in diesem Zusammenhang vergebene Onlineticket die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen zum Gegenstand hat und für diese einen spezifischen Termin oder Zeitraum im Sinne des o.g. Zeitfensters vorsieht.